Die Währungsreform wurde durch Erlaß gleichlautender Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung durchgeführt.
Das Währungsgesetz enthielt grundlegende Bestimmungen über die Einführung der neuen Währung, über Anmeldung und Ablieferung von Altgeld sowie über die Erstausstattung mit neuem Geld.
Das Emissionsgesetz verlieh der Bank deutscher Länder (Vorläuferin der Bundesbank) das Notenausgaberecht und enthielt Bestimmungen über die Haltung von Mindestreserven.
Im Umstellungsgesetz wurde die Überleitung von Verbindlichkeiten in alter Währung in neue Währung sowie die Ausstattung der Kreditinstitute, Versicherungen und Bausparkassen mit Ausgleichsforderungen geregelt, durch das Festkontogesetz die endgültige Höhe der aus alter in neue Währung überführten Bankguthaben.

Einige Details:
Am Währungsstichtag erhielten Privatleute im Umtausch gegen Altgeld ein "Kopfgeld" von 40 DM, wozu wenig später weitere 20 DM kamen.
Das Umstellungsverhältnis für alle am 21.6.1948 bestehenden Reichsmark-verbindlichkeiten betrug 10:1 - abgesehen von Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehaltsforderungen, Mieten und Pachtzinsen sowie Altenteilen, Renten und Pensionen, die nach dem 20.6.48 fällig wurden. Diese sowie einige weitere Verbindlichkeiten wurden im Verhältnis 1:1 umgestellt.
Im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Übergang zur Marktwirtschaft erwies sich die Währungsreform als äußerst erfolgreich. Mit ihr beginnt das, was später als das deutsche "Wirtschaftswunder" bezeichnet wurde.
Für zahlreiche Güter wurden Bewirtschaftung und Preisbindung bereits am 24.6.48 aufgehoben. Die Erstaustattung mit Geld wurde aufgrund des Nachholbedarfs schnell auf dem Markt wirksam. Die Nachfrage traf auf ein großes Angebot, da sowohl von den Produzenten wie vom Groß- und Einzelhandel bis zum Tag der Währungsreform Waren in großen Mengen gehortet worden waren.

Zwei Tage nach der Währungsreform in den Westzonen wurde am 23.6.1948 eine Währungsreform in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands vollzogen. Die Ausdehnung des Geltungsbereiches der D-Mark auf Westberlin führte am 24.6.1948 zur Berliner Blockade.

Mit dem Beginn des "Wirtschaftswunders" nach der Währungsreform von 1948 wurde die Stabilität der D-Mark zu einer der zentralen Konstituenten der nationalen Identität der Bundesbürger. Die fünfzigjährige relative Stabilität ihrer Währung und die gleichzeitige Beobachtung eines sehr viel weniger rigiden Festhaltens an einer solchen Stabilität in den meisten anderen EU-Mitgliedsländern erklärt die Skepsis, mit der ein großer Teil der Deutschen dem Beginn der europäischen Währungsunion entgegensieht.

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